18/07/2019

Teilnahmebedingungen

         Punkt 1 – Teilnahmevoraussetzungen für den Teilnehmer

  •  Teilnehmende müssen am Datum der Veranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Der Nachweis kann mit jedem amtlichen Ausweis erbracht werden.
  • Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen eine Teilnahmeberechtigung. Diese kann über den folgenden Link heruntergeladen werden und muss von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben sein.
  • Die bei der Anmeldung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt. Die Daten
    sind zur Organisation dieser LAN-Party notwendig und werden ausschließlich hierzu
    genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  •  Den für die Teilnehmenden notwendige Eintritt ist nachweislich bezahlt. Die Nutzung
    der Abendkasse ist nur möglich, wenn die LAN nicht ausverkauft ist.
  •  Nach Zahlung des Eintritts gilt die Anmeldung als bindend. Eine Rückerstattung
    des Eintritts bei Nichtteilnahme kann nur bei Meldung bis zwei Tage vor der
    Veranstaltung um 0 Uhr erfolgen.

    Punkt 2 – Rahmenbedingungen

  • Den Anweisungen der Veranstaltenden und deren Helfenden ist Folge zu leisten.
  • Die beim Einchecken auf der Veranstaltung bekannt gegebenen Netzwerkdaten sind
    für den PC für den Verlauf der Veranstaltung bindend. Eine Änderung z.B. der
    Netzadresse (wg. Problemen) ist nur in Absprache mit den Veranstaltenden zulässig.
  • Der PC der Teilnehmenden ist vollständig lauffähig.
  • Der PC verfügt über einen Netzwerkanschluss, der zum Netzwerk der Veranstaltenden
    kompatibel ist. Für den Anschluss an das Netzwerk ist ein ausreichend langes
    Netzwerkkabel selbst mitzubringen.
  • Die Veranstaltenden stellen pro Teilnehmenden maximal eine Steckdose für Strom zur
    Verfügung. Notwendige Unterverteilungen mittels Mehrfachsteckdosenleiste für das
    Equipment des Teilnehmenden hat dieser selbst zu stellen.
  • Der Betrieb von Stromverbrauchern die nicht für den Betrieb des PCs notwendig
    sind ist nur nach vorheriger Absprache mit den Veranstaltenden zulässig.
  • Boxen, Musikanlagen oder ähnliches sind nicht zulässig – bitte nutzt Kopfhörer.
  • Insbesondere der Betrieb von Funk-Mäusen / -Tastaturen / -Gamepads, etc.,
    obliegt nicht der Kontrolle der Veranstaltenden. Wechselseitige Störungen dieser Geräte
    können von den Veranstaltenden nicht ausgeschlossen werden.
  • Funkstörungen, die durch „Gehäuse-Modding“ entstehen, werden bei Bedarf durch
    die Veranstaltenden mit Betriebsverbot für den störenden PC beseitigt werden.
  • Der Verzehr von Speisen sowie Getränken wird bis auf Widerruf zugelassen. Rauchen/
    Dampfen ist im Veranstaltungsraum nicht erlaubt. Der Konsum von Alkohol
    ist nicht erlaubt.
  • Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
  • Jegliches Inventar, das Gebäude und die Anlagen des Veranstaltungsortes, sowie das
    bewegliche Vermögen und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung
    gemäß zu benutzen. Dasselbe gilt für das Inventar der Veranstaltenden, der
    Vereinsmitglieder und freiwilligen Helfenden des Schiller-LAN e.V. und für die Besitztümer der Veranstaltungsteilnehmenden.
  • Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche Zustimmung der besitzenden Person.
  • Die Veranstaltenden erlauben die Benutzung der Veranstaltungstechnik (Switches, etc.)
    für die Dauer der Veranstaltung. Wir übernehmen keine Haftung für die Gerätschaften
    der Teilnehmenden / Helfenden, außer den Veranstaltenden kann grobe Fahrlässigkeit bzw. Absicht nachgewiesen werden.
  • Sollte die Geschwindigkeit des Netzwerks durch Kopieraktionen beträchtlich beeinflusst werden, sind diese zu unterbinden. Spiele haben Vorrang.
  • Beschädigungen müssen unverzüglich den Veranstaltenden gemeldet werden. Personen,
    die für Beschädigungen verantwortlich sind, haben mit ihrem Barvermögen noch
    auf der Veranstaltung für den Schaden zu haften.
  • Ausgeliehenes Material und Equipment muss nach der Benutzung ohne Anordnung
    zurückgegeben werden. Wurde die Rückgabe des ausgeliehenen Materials
    versäumt, so wird das als Diebstahl gewertet. Diebstahl ist strafbar und wird zivil- bzw.
    strafrechtlich verfolgt. Veranstaltungsteilnehmende haben ihr mitgebrachtes Inventar
    so zu kennzeichnen, dass es sich deutlich vom Inventar anderer unterscheidet.
    Es ist hierbei gedacht, dass man sein Eigentum von dem Anderer deutlich unterscheiden
    kann. Die Veranstaltenden bringen Diebstähle jeder Art zur Anzeige.
  • Der Veranstaltungsort, speziell der persönliche Sitzplatz, ist sauber und aufgeräumt
    zu verlassen.
  • Der Schiller-LAN e.V. behält sich das Recht vor, auf der Veranstaltung gefertigte Fotos,
    Bilder und Videos, die dem Verein zur Verfügung stehen, für eigene Zwecke zu
    nutzen. Auf Wunsch kann ein Urheberhinweis vorgesehen werden.

    Punkt 3 – Ausschluss von der Veranstaltung

  • Ausgeschlossen sind Personen, die schon einmal von einer unserer Veranstaltungen
    ausgeschlossen wurden.
  • Ausgeschlossen sind des Weiteren Personen, die die Teilnahmebedingungen und
    Regeln nicht erfüllen.
  • Wir behalten uns das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen zur Veranstaltung
    nicht zuzulassen bzw. von der Veranstaltung zu verweisen.
  • Personen, die im Veranstaltungsverlauf negativ auffallen, werden unverzüglich ausgeschlossen. Eine weitere strafrechtliche Verfolgung, durch die Veranstaltenden oder
    die Geschädigten, wird nicht ausgeschlossen.
  • Verstöße gegen Lizenzvereinbarungen und/oder geltendes Recht (insbesondere das
    Urheberrecht) können vom Schiller-LAN e.V. nur in Einzelfällen kontrolliert oder
    nachgewiesen werden. Daher lehnt der Verein Schiller-LAN e.V. jegliche Verantwortung
    bezüglich der Software der Teilnehmenden, oder dem Verein durch Dritte zur
    Verfügung gestellte Software, ausdrücklich ab.
  • Der Betrieb von eigenen Servern (HTTP, DHCP, DNS, WINS, Domänen-Controller,
    FTP, Share, etc.) ist, insofern er nichts mit dem Spielbetrieb zu tun hat, mit den
    Veranstaltenden abzuklären. Der ungenehmigte Betrieb kann zum Ausschluss führen.
  • Der Missbrauch des Netzwerks zum „Hacken“, Spoofen“, „Nuken“ oder “Flooden„, insbesondere die Manipulation oder Sabotage des Netzwerks auf Hard- und Softwareebene, sowie die Nutzung des Netzes zum Angriff auf einzelne PCs der Teilnehmenden sowie der Veranstaltenden, sind untersagt und werden in Einzelfällen rückverfolgt. Personen, die dieser Handlung überführt werden, müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Die bewusste Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern wird ebenfalls hinzugezählt.
  • Die unbewusste Verbreitung von Viren, Trojanern und Würmern ist fahrlässig und
    führt beim Nachweis zumindest zur Trennung des entsprechenden PCs vom Netzwerk,
    um andere PCs nicht zu gefährden.

    Punkt 4 – Haftungsausschluss

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
  • Der Schiller-LAN e.V. übernimmt keine Haftung für persönliche Unfälle und
    Vermögensverluste, sowie für Diebstähle und sonstiges Abhandenkommens von Sachwerten der Veranstaltungsteillehmenden, die sich innerhalb und außerhalb der Veranstaltung ereignen.
  • Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für den Inhalt der Festplatten und sonstiger
    Speichermedien der Teilnehmenden.
  • Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für Betriebsstörungen, die durch störende PCs
    verursacht werden.
  • Der Schiller-LAN e.V. haftet für Schäden in/an Räumen und der Außenanlage, die
    durch die Veranstaltung entstanden sind. Die eigentliche schadensverursachende Person wird allerdings vom Verein zur Verantwortung gezogen.
  • Der Besitz, die Anfertigung und die Verbreitung von Raubkopien und sonstigen illegalen
    Programmen ist strengstens untersagt. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu sämtliche Verantwortung ausdrücklich ab.
  • Bilder, Animationen, Programme und Videos, die offiziell als illegal gelten, sind auf
    der Veranstaltung verboten. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu sämtliche Verantwortung
    ausdrücklich ab, verpflichtet sich jedoch dazu den Besitz und besonders die Verbreitung von Kinderpornografie und rechtsradikalem Material zur Anzeige zu bringen.
  • Außerdem ist die Haftung des Vereins für Beschädigungen an persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden oder für deren Zerstörung durch Dritte oder durch Geschehnisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Schiller-LAN e.V. liegen, ausgeschlossen.