Punkt 1 – Teilnahmevoraussetzungen für den Teilnehmer
Teilnehmer müssen am Datum der Veranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Nachweis kann mit jedem amtlichen Ausweis erbracht werden.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Teilnahmeberechtigung.
Die bei der Anmeldung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt. Die Daten sind zur Organisation dieser LAN-Party notwendig und werden ausschließlich hierzu genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Den für den Teilnehmer notwendige Eintritt ist nachweislich bezahlt. Die Nutzung der Abendkasse ist nur möglich, wenn die LAN nicht ausverkauft ist.
Nach Zahlung des Eintritts gilt die Anmeldung als bindend. Eine Rückerstattung des Eintritts bei Nichtteilnahme kann nur bei Meldung bis bei zwei Tage vor der Veranstaltung um 0 uhr erfolgen.
Punkt 2 – Rahmenbedingungen
Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Helfern ist Folge zu leisten.
Die beim Einchecken auf der Veranstaltung bekannt gegebenen Netzwerkdaten sind für den PC für den Verlauf der Veranstaltung bindend. Eine Änderung z.B. der Netzadresse (wg. Problemen) ist nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig.
Der PC des Teilnehmers ist vollständig lauffähig.
Der PC verfügt über einen Netzwerkanschluss, der zum Netzwerk des Veranstalters kompatibel ist. Für den Anschluss an das Netzwerk ist ein ausreichend langes Netzwerkkabel selbst mitzubringen.
Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer maximal eine Steckdose für Strom zur Verfügung. Notwendige Unterverteilungen mittels Mehrfachsteckdosenleiste für das Equipment des Teilnehmers hat dieser selbst zu stellen.
Der Betrieb von Stromverbrauchern die nicht für den Betrieb des PCs notwendig sind ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter zulässig.
Boxen, Musikanlagen oder ähnliches sind nicht zulässig – bitte nutzt Kopfhörer.
Ins Besondere der Betrieb von Funk-Mäusen / -Tastaturen / -Gamepads, etc., obliegt nicht der Kontrolle der Veranstalter.Wechselseitige Störungen dieser Geräte können vom Veranstalter nicht ausgeschlossen werden.
Funkstörungen, die durch „Gehäuse-Moddingëntstehen, werden bei Bedarf durch die Veranstalter mit Betriebsverbot für den störenden PC beseitigt werden.
Der Verzehr von Speisen sowie Getränken wird bis auf Widerruf zugelassen. Rauchen/ Dampfen ist im Veranstaltungsraum nicht erlaubt. Der Konsum von Alkohol ist nicht erlaubt.
Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
Jegliches Inventar, das Gebäude und Anlagen des Veranstaltungsortes, sowie das bewegliche Vermögen und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung gemäß zu benutzen. Dasselbe gilt für das Inventar des Veranstalters, der Vereinsmitglieder und freiwilligen Helfer des Schiller-LAN e.V. und für die Besitzt ümer der Veranstaltungsteilnehmer.
Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers.
Der Veranstalter erlaubt die Benutzung der Veranstaltungstechnik (Switches, etc.) für die Dauer der Veranstaltung. Wir übernehmen keine Haftung für die Gerätschaften der Teilnehmer / Helfer, auÿer dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit bzw. Absicht nachgewiesen werden.
Sollte die Geschwindigkeit des Netzwerks durch Kopieraktionen beträchtlich beeinflusst werden, sind diese zu unterbinden. Spiele haben Vorrang.
Beschädigungen müssen unverzüglich dem Veranstalter gemeldet werden. Personen, die für Beschädigungen verantwortlich sind, haben mit ihrem Barvermögen noch auf der Veranstaltung für den Schaden zu haften.
Ausgeliehenes Material und Equipment muss nach der Benutzung ohne Auorderung zurückgegeben werden. Wurde die Rückgabe des ausgeliehenen Materials versäumt, so wird das als Diebstahl gewertet. Diebstahl ist strafbar und wird zivilbzw. strafrechtlich verfolgt. Veranstaltungsteilnehmer haben ihr mitgebrachtes Inventar so zu kennzeichnen, dass es sich deutlich vom Inventar anderer unterscheidet. Es ist hierbei gedacht, dass man sein Eigentum von dem Anderer deutlich unterscheiden kann. Der Veranstalter bringt Diebstähle jeder Art zur Anzeige.
Der Veranstaltungsort, speziell der persönliche Sitzplatz, ist sauber und aufgeräumt zu verlassen.
Schiller-LAN e.V. behält sich das Recht vor, auf der Veranstaltung gefertigte Fotos, Bilder und Videos, die dem Verein zur Verfügung stehen, für eigene Zwecke zu nutzen. Auf Wunsch kann ein Urheberhinweis vorgesehen werden.
Punkt 3 – Ausschluss von der Veranstaltung
Ausgeschlossen sind Personen, die schon einmal von einer unserer Veranstaltungen ausgeschlossen wurden.
Ausgeschlossen sind des Weiteren Personen, die die Teilnahmebedingungen und Regeln nicht erfüllen.
Wir behalten uns das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen zur Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. von der Veranstaltung zu verweisen.
Personen, die im Veranstaltungsverlauf negativ auallen, werden unverzüglich ausgeschlossen. Eine weitere strafrechtliche Verfolgung, durch den Veranstalter oder den Geschädigten, wird nicht ausgeschlossen.
Verstöße gegen Lizenzvereinbarungen und/oder geltendes Recht (insbesondere das Urheberrecht) können vom Schiller-LAN e.V. nur in Einzelfällen kontrolliert oder nachgewiesen werden. Daher lehnt der Verein Schiller-LAN e.V. jegliche Verantwortung bezüglich der Software der Teilnehmer, oder dem Verein durch Dritte zur Verfügung gestellte Software, ausdrücklich ab.
Der Betrieb von eigenen Servern (HTTP, DHCP, DNS, WINS, Domänen-Controller, FTP, Share, etc.), insofern er nichts mit dem Spielbetrieb zu tun hat, ist mit dem Veranstalter abzuklären. Der ungenehmigte Betrieb kann zum Ausschluss führen.
Der Missbrauch des Netzwerks zum „Hacken“, SSpoofen“, Nukenöder Flooden insbesondere die Manipulation oder Sabotage des Netzwerks auf Hard- und Softwareebene, sowie die Nutzung des Netzes zum Angri auf einzelne PCs der Teilnehmer sowie des Veranstalters, sind untersagt und werden in Einzelfällen rückverfolgt. Personen, die dieser Handlung überführt werden, müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Die bewusste Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern wird ebenfalls hinzugezählt.
Die unbewusste Verbreitung von Viren, Trojanern und Würmern ist fahrlässig und führt beim Nachweis zumindest zur Trennung des entsprechenden PCs vom Netzwerk, um andere PCs nicht zu gefährden.
Punkt 4 – Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
Der Schiller-LAN e.V. übernimmt keine Haftung für persönliche Unfälle und Vermögensverluste, sowie für Diebstähle und sonstiges Abhandenkommens von Sachwerten der Veranstaltungsteilnehmer, die sich innerhalb und auÿerhalb der Veranstaltung ereignen.
Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für den Inhalt der Festplatten und sonstiger Speichermedien der Teilnehmer.
Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für Betriebsstörungen, die durch störende PCs verursacht werden.
Der Schiller-LAN e.V. haftet für Schäden in/an Räumen und der Auÿenanlage, die durch die Veranstaltung entstanden sind. Der eigentliche Schadensverursacher wird allerdings vom Verein zur Verantwortung gezogen werden.
Der Besitz, die Anfertigung und die Verbreitung von Raubkopien und sonstigen illegalen Programmen sind strengstens untersagt. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu sämtliche Verantwortung ausdrücklich ab.
Bilder, Animationen, Programme und Videos, die offziell als illegal gelten, sind auf der Veranstaltung verboten. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu sämtliche Verantwortung ausdrücklich ab, verpflichtet sich jedoch dazu den Besitz und besonders die Verbreitung von Kinderpornografie und rechtsradikalem Material zur Anzeige zu bringen.
Außerdem ist die Haftung des Vereins für Beschädigungen an persönlichen Gegenst änden der Teilnehmer oder für deren Zerstörung durch Dritte oder durch Geschehnisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Schiller-LAN e.V. liegen, ausgeschlossen.
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.AcceptRead More