Punkt 1 – Teilnahmevoraussetzungen für den Teilnehmer
- Teilnehmer müssen am Datum der Veranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der Nachweis kann mit jedem amtlichen Ausweis erbracht werden. - Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Teilnahmeberechtigung.
- Die bei der Anmeldung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt. Die Daten
sind zur Organisation dieser LAN-Party notwendig und werden ausschließlich hierzu
genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. - Den für den Teilnehmer notwendige Eintritt ist nachweislich bezahlt. Die Nutzung
der Abendkasse ist nur möglich, wenn die LAN nicht ausverkauft ist. - Nach Zahlung des Eintritts gilt die Anmeldung als bindend. Eine Rückerstattung
des Eintritts bei Nichtteilnahme kann nur bei Meldung bis bei zwei Tage vor der
Veranstaltung um 0 uhr erfolgen.Punkt 2 – Rahmenbedingungen
- Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Helfern ist Folge zu leisten.
- Die beim Einchecken auf der Veranstaltung bekannt gegebenen Netzwerkdaten sind
für den PC für den Verlauf der Veranstaltung bindend. Eine Änderung z.B. der
Netzadresse (wg. Problemen) ist nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig. - Der PC des Teilnehmers ist vollständig lauffähig.
- Der PC verfügt über einen Netzwerkanschluss, der zum Netzwerk des Veranstalters
kompatibel ist. Für den Anschluss an das Netzwerk ist ein ausreichend langes
Netzwerkkabel selbst mitzubringen. - Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer maximal eine Steckdose für Strom zur
Verfügung. Notwendige Unterverteilungen mittels Mehrfachsteckdosenleiste für das
Equipment des Teilnehmers hat dieser selbst zu stellen. - Der Betrieb von Stromverbrauchern die nicht für den Betrieb des PCs notwendig
sind ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter zulässig. - Boxen, Musikanlagen oder ähnliches sind nicht zulässig – bitte nutzt Kopfhörer.
- Ins Besondere der Betrieb von Funk-Mäusen / -Tastaturen / -Gamepads, etc.,
obliegt nicht der Kontrolle der Veranstalter.Wechselseitige Störungen dieser Geräte
können vom Veranstalter nicht ausgeschlossen werden. - Funkstörungen, die durch „Gehäuse-Moddingëntstehen, werden bei Bedarf durch
die Veranstalter mit Betriebsverbot für den störenden PC beseitigt werden. - Der Verzehr von Speisen sowie Getränken wird bis auf Widerruf zugelassen. Rauchen/
Dampfen ist im Veranstaltungsraum nicht erlaubt. Der Konsum von Alkohol
ist nicht erlaubt. - Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
- Jegliches Inventar, das Gebäude und Anlagen des Veranstaltungsortes, sowie das
bewegliche Vermögen und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung
gemäß zu benutzen. Dasselbe gilt für das Inventar des Veranstalters, der
Vereinsmitglieder und freiwilligen Helfer des Schiller-LAN e.V. und für die Besitzt
ümer der Veranstaltungsteilnehmer. - Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche Zustimmung des
Besitzers. - Der Veranstalter erlaubt die Benutzung der Veranstaltungstechnik (Switches, etc.)
für die Dauer der Veranstaltung. Wir übernehmen keine Haftung für die Gerätschaften
der Teilnehmer / Helfer, auÿer dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit bzw.
Absicht nachgewiesen werden. - Sollte die Geschwindigkeit des Netzwerks durch Kopieraktionen beträchtlich beeinflusst werden,
sind diese zu unterbinden. Spiele haben Vorrang. - Beschädigungen müssen unverzüglich dem Veranstalter gemeldet werden. Personen,
die für Beschädigungen verantwortlich sind, haben mit ihrem Barvermögen noch
auf der Veranstaltung für den Schaden zu haften. - Ausgeliehenes Material und Equipment muss nach der Benutzung ohne Auorderung
zurückgegeben werden. Wurde die Rückgabe des ausgeliehenen Materials
versäumt, so wird das als Diebstahl gewertet. Diebstahl ist strafbar und wird zivilbzw.
strafrechtlich verfolgt. Veranstaltungsteilnehmer haben ihr mitgebrachtes Inventar
so zu kennzeichnen, dass es sich deutlich vom Inventar anderer unterscheidet.
Es ist hierbei gedacht, dass man sein Eigentum von dem Anderer deutlich unterscheiden
kann. Der Veranstalter bringt Diebstähle jeder Art zur Anzeige. - Der Veranstaltungsort, speziell der persönliche Sitzplatz, ist sauber und aufgeräumt
zu verlassen. - Schiller-LAN e.V. behält sich das Recht vor, auf der Veranstaltung gefertigte Fotos,
Bilder und Videos, die dem Verein zur Verfügung stehen, für eigene Zwecke zu
nutzen. Auf Wunsch kann ein Urheberhinweis vorgesehen werden.Punkt 3 – Ausschluss von der Veranstaltung
- Ausgeschlossen sind Personen, die schon einmal von einer unserer Veranstaltungen
ausgeschlossen wurden. - Ausgeschlossen sind des Weiteren Personen, die die Teilnahmebedingungen und
Regeln nicht erfüllen. - Wir behalten uns das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen zur Veranstaltung
nicht zuzulassen bzw. von der Veranstaltung zu verweisen. - Personen, die im Veranstaltungsverlauf negativ auallen, werden unverzüglich ausgeschlossen.
Eine weitere strafrechtliche Verfolgung, durch den Veranstalter oder
den Geschädigten, wird nicht ausgeschlossen. - Verstöße gegen Lizenzvereinbarungen und/oder geltendes Recht (insbesondere das
Urheberrecht) können vom Schiller-LAN e.V. nur in Einzelfällen kontrolliert oder
nachgewiesen werden. Daher lehnt der Verein Schiller-LAN e.V. jegliche Verantwortung
bezüglich der Software der Teilnehmer, oder dem Verein durch Dritte zur
Verfügung gestellte Software, ausdrücklich ab. - Der Betrieb von eigenen Servern (HTTP, DHCP, DNS, WINS, Domänen-Controller,
FTP, Share, etc.), insofern er nichts mit dem Spielbetrieb zu tun hat, ist mit dem
Veranstalter abzuklären. Der ungenehmigte Betrieb kann zum Ausschluss führen. - Der Missbrauch des Netzwerks zum „Hacken“, SSpoofen“, Nukenöder Flooden insbesondere
die Manipulation oder Sabotage des Netzwerks auf Hard- und Softwareebene,
sowie die Nutzung des Netzes zum Angri auf einzelne PCs der Teilnehmer
sowie des Veranstalters, sind untersagt und werden in Einzelfällen rückverfolgt.
Personen, die dieser Handlung überführt werden, müssen mit harten Konsequenzen
rechnen. Die bewusste Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern wird
ebenfalls hinzugezählt. - Die unbewusste Verbreitung von Viren, Trojanern und Würmern ist fahrlässig und
führt beim Nachweis zumindest zur Trennung des entsprechenden PCs vom Netzwerk,
um andere PCs nicht zu gefährden.Punkt 4 – Haftungsausschluss
- Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
- Der Schiller-LAN e.V. übernimmt keine Haftung für persönliche Unfälle und
Vermögensverluste, sowie für Diebstähle und sonstiges Abhandenkommens von Sachwerten
der Veranstaltungsteilnehmer, die sich innerhalb und auÿerhalb der Veranstaltung
ereignen. - Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für den Inhalt der Festplatten und sonstiger
Speichermedien der Teilnehmer. - Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für Betriebsstörungen, die durch störende PCs
verursacht werden. - Der Schiller-LAN e.V. haftet für Schäden in/an Räumen und der Auÿenanlage, die
durch die Veranstaltung entstanden sind. Der eigentliche Schadensverursacher wird
allerdings vom Verein zur Verantwortung gezogen werden. - Der Besitz, die Anfertigung und die Verbreitung von Raubkopien und sonstigen illegalen
Programmen sind strengstens untersagt. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu
sämtliche Verantwortung ausdrücklich ab. - Bilder, Animationen, Programme und Videos, die offziell als illegal gelten, sind auf
der Veranstaltung verboten. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu sämtliche Verantwortung
ausdrücklich ab, verpflichtet sich jedoch dazu den Besitz und besonders
die Verbreitung von Kinderpornografie und rechtsradikalem Material zur Anzeige
zu bringen. - Außerdem ist die Haftung des Vereins für Beschädigungen an persönlichen Gegenst
änden der Teilnehmer oder für deren Zerstörung durch Dritte oder durch
Geschehnisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Schiller-LAN e.V. liegen,
ausgeschlossen.