Punkt 1 – Teilnahmevoraussetzungen für den Teilnehmer
- Teilnehmende müssen am Datum der Veranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der Nachweis kann mit jedem amtlichen Ausweis erbracht werden. - Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen eine Teilnahmeberechtigung. Diese kann über den folgenden Link heruntergeladen werden und muss von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben sein.
- Die bei der Anmeldung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt. Die Daten
sind zur Organisation dieser LAN-Party notwendig und werden ausschließlich hierzu
genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. - Den für die Teilnehmenden notwendige Eintritt ist nachweislich bezahlt. Die Nutzung
der Abendkasse ist nur möglich, wenn die LAN nicht ausverkauft ist. - Nach Zahlung des Eintritts gilt die Anmeldung als bindend. Eine Rückerstattung
des Eintritts bei Nichtteilnahme kann nur bei Meldung bis zwei Tage vor der
Veranstaltung um 0 Uhr erfolgen.Punkt 2 – Rahmenbedingungen
- Den Anweisungen der Veranstaltenden und deren Helfenden ist Folge zu leisten.
- Die beim Einchecken auf der Veranstaltung bekannt gegebenen Netzwerkdaten sind
für den PC für den Verlauf der Veranstaltung bindend. Eine Änderung z.B. der
Netzadresse (wg. Problemen) ist nur in Absprache mit den Veranstaltenden zulässig. - Der PC der Teilnehmenden ist vollständig lauffähig.
- Der PC verfügt über einen Netzwerkanschluss, der zum Netzwerk der Veranstaltenden
kompatibel ist. Für den Anschluss an das Netzwerk ist ein ausreichend langes
Netzwerkkabel selbst mitzubringen. - Die Veranstaltenden stellen pro Teilnehmenden maximal eine Steckdose für Strom zur
Verfügung. Notwendige Unterverteilungen mittels Mehrfachsteckdosenleiste für das
Equipment des Teilnehmenden hat dieser selbst zu stellen. - Der Betrieb von Stromverbrauchern die nicht für den Betrieb des PCs notwendig
sind ist nur nach vorheriger Absprache mit den Veranstaltenden zulässig. - Boxen, Musikanlagen oder ähnliches sind nicht zulässig – bitte nutzt Kopfhörer.
- Insbesondere der Betrieb von Funk-Mäusen / -Tastaturen / -Gamepads, etc.,
obliegt nicht der Kontrolle der Veranstaltenden. Wechselseitige Störungen dieser Geräte
können von den Veranstaltenden nicht ausgeschlossen werden. - Funkstörungen, die durch „Gehäuse-Modding“ entstehen, werden bei Bedarf durch
die Veranstaltenden mit Betriebsverbot für den störenden PC beseitigt werden. - Der Verzehr von Speisen sowie Getränken wird bis auf Widerruf zugelassen. Rauchen/
Dampfen ist im Veranstaltungsraum nicht erlaubt. Der Konsum von Alkohol
ist nicht erlaubt. - Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
- Jegliches Inventar, das Gebäude und die Anlagen des Veranstaltungsortes, sowie das
bewegliche Vermögen und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung
gemäß zu benutzen. Dasselbe gilt für das Inventar der Veranstaltenden, der
Vereinsmitglieder und freiwilligen Helfenden des Schiller-LAN e.V. und für die Besitztümer der Veranstaltungsteilnehmenden. - Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche Zustimmung der besitzenden Person.
- Die Veranstaltenden erlauben die Benutzung der Veranstaltungstechnik (Switches, etc.)
für die Dauer der Veranstaltung. Wir übernehmen keine Haftung für die Gerätschaften
der Teilnehmenden / Helfenden, außer den Veranstaltenden kann grobe Fahrlässigkeit bzw. Absicht nachgewiesen werden. - Sollte die Geschwindigkeit des Netzwerks durch Kopieraktionen beträchtlich beeinflusst werden, sind diese zu unterbinden. Spiele haben Vorrang.
- Beschädigungen müssen unverzüglich den Veranstaltenden gemeldet werden. Personen,
die für Beschädigungen verantwortlich sind, haben mit ihrem Barvermögen noch
auf der Veranstaltung für den Schaden zu haften. - Ausgeliehenes Material und Equipment muss nach der Benutzung ohne Anordnung
zurückgegeben werden. Wurde die Rückgabe des ausgeliehenen Materials
versäumt, so wird das als Diebstahl gewertet. Diebstahl ist strafbar und wird zivil- bzw.
strafrechtlich verfolgt. Veranstaltungsteilnehmende haben ihr mitgebrachtes Inventar
so zu kennzeichnen, dass es sich deutlich vom Inventar anderer unterscheidet.
Es ist hierbei gedacht, dass man sein Eigentum von dem Anderer deutlich unterscheiden
kann. Die Veranstaltenden bringen Diebstähle jeder Art zur Anzeige. - Der Veranstaltungsort, speziell der persönliche Sitzplatz, ist sauber und aufgeräumt
zu verlassen. - Der Schiller-LAN e.V. behält sich das Recht vor, auf der Veranstaltung gefertigte Fotos,
Bilder und Videos, die dem Verein zur Verfügung stehen, für eigene Zwecke zu
nutzen. Auf Wunsch kann ein Urheberhinweis vorgesehen werden.Punkt 3 – Ausschluss von der Veranstaltung
- Ausgeschlossen sind Personen, die schon einmal von einer unserer Veranstaltungen
ausgeschlossen wurden. - Ausgeschlossen sind des Weiteren Personen, die die Teilnahmebedingungen und
Regeln nicht erfüllen. - Wir behalten uns das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen zur Veranstaltung
nicht zuzulassen bzw. von der Veranstaltung zu verweisen. - Personen, die im Veranstaltungsverlauf negativ auffallen, werden unverzüglich ausgeschlossen. Eine weitere strafrechtliche Verfolgung, durch die Veranstaltenden oder
die Geschädigten, wird nicht ausgeschlossen. - Verstöße gegen Lizenzvereinbarungen und/oder geltendes Recht (insbesondere das
Urheberrecht) können vom Schiller-LAN e.V. nur in Einzelfällen kontrolliert oder
nachgewiesen werden. Daher lehnt der Verein Schiller-LAN e.V. jegliche Verantwortung
bezüglich der Software der Teilnehmenden, oder dem Verein durch Dritte zur
Verfügung gestellte Software, ausdrücklich ab. - Der Betrieb von eigenen Servern (HTTP, DHCP, DNS, WINS, Domänen-Controller,
FTP, Share, etc.) ist, insofern er nichts mit dem Spielbetrieb zu tun hat, mit den
Veranstaltenden abzuklären. Der ungenehmigte Betrieb kann zum Ausschluss führen. - Der Missbrauch des Netzwerks zum „Hacken“, Spoofen“, „Nuken“ oder “Flooden„, insbesondere die Manipulation oder Sabotage des Netzwerks auf Hard- und Softwareebene, sowie die Nutzung des Netzes zum Angriff auf einzelne PCs der Teilnehmenden sowie der Veranstaltenden, sind untersagt und werden in Einzelfällen rückverfolgt. Personen, die dieser Handlung überführt werden, müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Die bewusste Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern wird ebenfalls hinzugezählt.
- Die unbewusste Verbreitung von Viren, Trojanern und Würmern ist fahrlässig und
führt beim Nachweis zumindest zur Trennung des entsprechenden PCs vom Netzwerk,
um andere PCs nicht zu gefährden.Punkt 4 – Haftungsausschluss
- Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
- Der Schiller-LAN e.V. übernimmt keine Haftung für persönliche Unfälle und
Vermögensverluste, sowie für Diebstähle und sonstiges Abhandenkommens von Sachwerten der Veranstaltungsteillehmenden, die sich innerhalb und außerhalb der Veranstaltung ereignen. - Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für den Inhalt der Festplatten und sonstiger
Speichermedien der Teilnehmenden. - Der Schiller-LAN e.V. haftet nicht für Betriebsstörungen, die durch störende PCs
verursacht werden. - Der Schiller-LAN e.V. haftet für Schäden in/an Räumen und der Außenanlage, die
durch die Veranstaltung entstanden sind. Die eigentliche schadensverursachende Person wird allerdings vom Verein zur Verantwortung gezogen. - Der Besitz, die Anfertigung und die Verbreitung von Raubkopien und sonstigen illegalen
Programmen ist strengstens untersagt. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu sämtliche Verantwortung ausdrücklich ab. - Bilder, Animationen, Programme und Videos, die offiziell als illegal gelten, sind auf
der Veranstaltung verboten. Der Schiller-LAN e.V. lehnt hierzu sämtliche Verantwortung
ausdrücklich ab, verpflichtet sich jedoch dazu den Besitz und besonders die Verbreitung von Kinderpornografie und rechtsradikalem Material zur Anzeige zu bringen. - Außerdem ist die Haftung des Vereins für Beschädigungen an persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden oder für deren Zerstörung durch Dritte oder durch Geschehnisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Schiller-LAN e.V. liegen, ausgeschlossen.